Österreichisches Gericht meint: Funken am Steuer verboten
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Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich ist der Auffassung, dass auch die Benutzung eines Funkgeräts am Steuer während der Fahrt unter den Begriff des "Telefonierens" fällt und somit ohne Freisprecheinrichtung verboten ist. Das geht aus einer Entscheidung des Landesverwaltungsgerichts Niederösterreich vom 8. Juli 2015 hervor.