Funkamateur klagte auf Störungsbeseitigung - Klage abgewiesen
Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat am 15. Mai 2015 endgültig die Klage eines Funkamateurs abgewiesen, der gefordert hatte, die Bundesnetzagentur (BNetzA) solle verpflichtet werden, Störungen seiner Amateurfunkanlage zu beseitigen. Damit bestätigte das Oberverwaltungsgericht ein Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom 3. September 2014.
<!--more--> Der Funkamateur hatte der BNetzA im November 2011 gemeldet, dass seine Amateurfunkanlage durch eine im Hause seines…