TKG geändert: Abhör- und Mitteilungsverbot erweitert
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Das in § 89 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) festgelegte Abhör- und Mitteilungsverbot ist erweitert worden: War bisher nur das unbefugte "Abhören" verboten, so fällt jetzt auch "die in vergleichbarer Weise erfolgende Kenntnisnahme" darunter.