BNetzA will gegen "Kinderuhren mit Abhörfunktion" vorgehen
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Die Bundesnetzagentur hat am 17. November 2017 per Pressemitteilung [URL:https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Allgemeines/Presse/Pressemitteilungen/2017/17112017_Verbraucherschutz.pdf?__blob=publicationFile&v=2] bekanntgegeben, dass sie gegen "Kinderuhren mit Abhörfunktion" vorgehen werde.
Bei den besagten "Kinderuhren" handelt es sich um Armbanduhren mit Mobilfunkanbindung, die über eine Handy-App ferngesteuert werden können. Mit Hilfe der App kann z.B. ein in die Uhr…
Bei den besagten "Kinderuhren" handelt es sich um Armbanduhren mit Mobilfunkanbindung, die über eine Handy-App ferngesteuert werden können. Mit Hilfe der App kann z.B. ein in die Uhr…