Duldung zur Nutzung des 4-m-Bandes ausgelaufen
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Die Duldung zur beschränktenNutzung von Teilen des 4-m-Bandes durch Funkamateure inDeutschland ist am 31. August 2017 ausgelaufen.
Die Duldung war Mitte Mai2017 von der BNetzA in Form einer Amtsblatt-Mitteilung [URL:http://t1p.de/4m-duldung-2017] ausgesprochenworden und umfasste den Frequenzbereich 70,150 bis 70,180 MHz.Zur Nutzung waren nur Funkamateure der Genehmigungsklasse Aberechtigt.
Ähnliche zeitlich befristeteDuldungen gab es bereits in den Jahren 2014 und 2015. Im Jahre2016 scheiterte…
Die Duldung war Mitte Mai2017 von der BNetzA in Form einer Amtsblatt-Mitteilung [URL:http://t1p.de/4m-duldung-2017] ausgesprochenworden und umfasste den Frequenzbereich 70,150 bis 70,180 MHz.Zur Nutzung waren nur Funkamateure der Genehmigungsklasse Aberechtigt.
Ähnliche zeitlich befristeteDuldungen gab es bereits in den Jahren 2014 und 2015. Im Jahre2016 scheiterte…