BNetzA meint: Zwingende Pflicht zur Störungsbearbeitung "unnötig"
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Das für Wirtschaft und Energie (BMWi) und die Bundesnetzagentur (BNetzA) haben offensichtlich kein Interesse daran, zur Bearbeitung von Funkstörungen gesetzlich zwingend verpfllichtet zu werden. Das geht aus einer Presseinformation des DARC hervor.